Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Beherberungsverträge sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen.
  2. Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gastes oder des Bestellers enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt.

II. Vertragsabschluß, -partner

  1. Auf eine Buchungsanfrage des Gastes hin kommt mit entsprechender Buchungsbestätigung des Anbieters ein Beherbergungsvertrag (nachfolgend kurz „Vertrag“) zustande.
  2. Vertragspartner ist das KitzLein (im Folgenden auch Vermieter genannt) und der Gast. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Gast vor, haftet er dem KitzLein gegenüber als Besteller zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem KitzLein eine entsprechende Erklärung des Bestellers vorliegt. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Gast weiterzuleiten.
  3. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des KitzLein‘s.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

  1. Der Vermieter ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Haus- und Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Vermieters zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen des Vermieters gegenüber Dritten. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Anreise des Gastes vier Monate und erhöhen sich die gesetzliche Umsatzsteuer oder ggf. anfallende lokale Steuern und Abgaben nach Vertragsschluss, so behält sich der Vermieter das Recht vor, die vereinbarten Preise um den Betrag zu erhöhen, um den sich die anfallende Umsatzsteuer oder lokale Steuern und Abgaben erhöht haben.
  3. Der Vermieter kann seine Zustimmung zu einer vom Gast nach Vertragsschluss gewünschten Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Vermieters oder der Aufenthaltsdauer des Gastes davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.
  4. Rechnungen des Vermieters sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Vermieter kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Gast verlangen. Der Gast kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 7 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet; dies gilt gegenüber einem Gast, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist. Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Im Geschäftsverkehr beträgt der Verzugszinssatz 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Dem Vermieter bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann der Vermieter eine Mahngebühr von EUR 5,00 erheben.
  5. Der Vermieter ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Gast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
  6. In begründeten Fällen, z. B. Zahlungsrückstand des Gastes oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist der Vermieter berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zum Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne des vorstehenden Abs. 5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen. 8. Der Vermieter ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Gast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne des vorstehenden Abs. 5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß des vorstehenden Abs. 5 und/oder Abs. 6 geleistet wurde.
  7. Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Vermieters aufrechnen.

IV. Rücktritt des Gastes, Stornierung

  1. Der Vermieter räumt dem Gast ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Dabei gelten folgende Bestimmungen:
    • Im Falle des Rücktritts des Gastes von der Buchung hat der Vermieter Anspruch auf angemessene Entschädigung.
    • Der Vermieter hat die Wahl, gegenüber dem Gast statt einer konkret berechneten Entschädigung Schadenersatz in Form einer Entschädigungspauschale geltend zu machen. Die Entschädigungspauschale beträgt 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass der Vermieter kein Schaden oder der dem Hotel entstandene Schaden niedriger als die geforderte Entschädigungspauschale ist.
    • Sofern der Vermieter die Entschädigung konkret berechnet, beträgt die Höhe der Entschädigung max. die Höhe des vertraglich vereinbarten Preises für die von dem Vermieter zu erbringende Leistung unter Abzug des Wertes der von dem Vermieter ersparten Aufwendungen sowie dessen, was der Vermieter durch anderweitige Verwendungen der „Hotel“-Leistungen erwirbt.
  2. Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Gast das gebuchte Zimmer oder die gebuchten Leistungen ohne dies dem Vermieter rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt.
  3. Hat der Vermieter dem Gast im Vertrag eine Option eingeräumt, innerhalb einer bestimmten Frist ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurückzutreten, hat der Vermieter keinen Anspruch auf Entschädigung. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist deren Zugang beim Vermieter. Der Gast muss den Rücktritt schriftlich erklären.

V. Rücktritt des Vermieters

  1. Sofern dem Gast ein kostenfreies Rücktrittsrecht nach Ziffer IV Abs. 3 eingeräumt wurde, ist der Vermieter ebenfalls berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Vermieters auf sein kostenfreies Rücktrittsrecht gemäß Ziffer IV Abs.3 nicht verzichtet.
  2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer III Abs. 5 und/oder 6 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Vermieter gesetzten Nachfrist nicht geleistet, so ist der Vermieter ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  3. Ferner ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere falls
    • höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
    • Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. bezüglich der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden;
    • der Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Beherberungsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Vermieters in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Vermieters zuzurechnen ist;
    • eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung gemäß Ziffer II Abs. 3 vorliegt;
    • ein Fall der Ziffer VI Abs. 3 vorliegt;
    • der Vermieter von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Gastes nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Gast fällige Forderungen des Hotels nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche des Vermieters gefährdet erscheinen;
    • der Gast über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 Zivilprozessordnung abgegeben, ein außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat;
    • ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gastes eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse abgelehnt wird.
  4. Der Vermieter hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.
  5. In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

VI. An- und Abreise

  1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, der Vermieter hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich bestätigt.
  2. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 16.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
  3. Gebuchte Zimmer sind vom Gast bis spätestens 21.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat der Vermieter das Recht, gebuchte Zimmer nach 21.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Dem Vermieter steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.
  4. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Vermieter spätestens um 12.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.

VII. Haftung des Hotels, Verjährung

  1. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Vermieters auftreten, wird sich der Vermieter auf unverzügliche Rüge des Gastes bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt der Gast schuldhaft, einen Mangel dem Hotel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts nicht ein.
  2. Der Vermieter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie im Falle der Übernahme einer Garantie seitens des Vermieters und bei arglistig verschwiegenen Mängeln.
  3. Für alle sonstigen Schäden, die nicht von der Ziffer VII Abs. 2 umfasst und die durch leicht fahrlässiges Verhalten des Vermieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht sind, haftet der Vermieter nur dann, wenn diese Schäden auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise zurückzuführen sind. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.
  4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten für alle Schadensersatzansprüche unabhängig von deren Rechtsgrund einschließlich von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten auch in Fällen etwaiger Schadensersatzansprüche eines Gastes gegen Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters. Sie gelten nicht in den Fällen einer Haftung für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder eines Werkes, bei arglistig verschwiegenen Fehlern oder bei Personenschäden.
  5. Für eingebrachte Sachen haftet der Vermieter dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen, d. h. bis zum Hundertfachen des Beherbergungspreises, höchstens jedoch bis zu EUR 3.500,00. Für Wertgegenstände (Bargeld, Schmuck, usw.) ist diese Haftung begrenzt auf EUR 800,00. Das Hotel empfiehlt, von der Möglichkeit der Aufbewahrung Zentralsafe Gebrauch zu machen.
  6. 6. Soweit dem Gast ein Stellplatz in der Hauseinfahrt zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Vermieters. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte, haftet der Vermieter nicht, soweit der Vermieter, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben. In diesem Falle muss der Schaden spätestens beim Verlassen des Grundstücks gegenüber dem Vermieter geltend gemacht werden.
  7. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Der Vermieter übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben sowie auf Anfrage auch für Fundsachen. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. Der Vermieter ist berechtigt, nach spätestens einmonatiger Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Gebühr die vorbezeichneten Sachen dem lokalen Fundbüro zu übergeben.
  8. Schadensersatzansprüche des Gastes verjähren spätestens nach zwei Jahren von dem Zeitpunkt, in welchem der Gast Kenntnis von dem Schaden erlangt, bzw. ohne Rücksicht auf diese Kenntnis spätestens nach drei Jahren vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an. Dies gilt nicht für die Haftung von Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters beruhen.

VIII. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Vermietung sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam. Zur Wahrung der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmten Schriftformerfordernisse genügt auch die Abgabe der entsprechenden Erklärung per Telefax oder E-Mail.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Vermieters.
  3. Gerichtsstand ist – wenn der Vertragspartner des Vermieters Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist – der Sitz des Vermieters. Sofern der Vertragspartner des Vermieters keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Vermieters. Der Vermieter ist jedoch berechtigt, Klagen und sonstige gerichtliche Verfahren auch am allgemeinen Gerichtsstand des Gastes anhängig zu machen.
  4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UNKaufrechts.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Vermietung unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.