Diese Geschäftsbedingungen gelten für Beherberungsverträge sowie alle für den
Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen.
Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in Allgemeinen
Geschäftsbedingungen des Gastes oder des Bestellers enthalten sind, finden keine
Anwendung, es sei denn, sie werden von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt.
II. Vertragsabschluß, -partner
Auf eine Buchungsanfrage des Gastes hin kommt mit entsprechender
Buchungsbestätigung des Anbieters ein Beherbergungsvertrag (nachfolgend kurz
„Vertrag“) zustande.
Vertragspartner ist das KitzLein (im Folgenden auch Vermieter genannt) und der
Gast. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Gast vor, haftet er dem KitzLein
gegenüber als Besteller zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle
Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem KitzLein eine entsprechende Erklärung
des Bestellers vorliegt. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle
buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen, an den Gast weiterzuleiten.
Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung
zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken, bedürfen der vorherigen
schriftlichen Zustimmung des KitzLein‘s.
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
Der Vermieter ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer nach Maßgabe
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten
Leistungen zu erbringen.
Der Gast ist verpflichtet, die für die Haus- und Zimmerüberlassung und die von
ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten
Preise des Vermieters zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller
veranlasste Leistungen und Auslagen des Vermieters gegenüber Dritten. Die
vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der jeweiligen gesetzlichen
Umsatzsteuer. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Anreise
des Gastes vier Monate und erhöhen sich die gesetzliche Umsatzsteuer oder ggf.
anfallende lokale Steuern und Abgaben nach Vertragsschluss, so behält sich der
Vermieter das Recht vor, die vereinbarten Preise um den Betrag zu erhöhen, um den
sich die anfallende Umsatzsteuer oder lokale Steuern und Abgaben erhöht haben.
Der Vermieter kann seine Zustimmung zu einer vom Gast nach Vertragsschluss
gewünschten Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des
Vermieters oder der Aufenthaltsdauer des Gastes davon abhängig machen, dass sich
der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.
Rechnungen des Vermieters sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung
fällig. Der Vermieter kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit
vom Gast verlangen. Der Gast kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb
von 7 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet; dies gilt
gegenüber einem Gast, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der
Rechnung besonders hingewiesen worden ist. Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter
berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten
über dem Basiszinssatz zu berechnen. Im Geschäftsverkehr beträgt der
Verzugszinssatz 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Dem Vermieter bleibt die
Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach
Verzugseintritt kann der Vermieter eine Mahngebühr von EUR 5,00 erheben.
Der Vermieter ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Gast eine angemessene
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer
Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die
Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
In begründeten Fällen, z. B. Zahlungsrückstand des Gastes oder Erweiterung des
Vertragsumfanges, ist der Vermieter berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zum
Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne des
vorstehenden Abs. 5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung
oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
8. Der Vermieter ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom
Gast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne des
vorstehenden Abs. 5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu
verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß des vorstehenden Abs. 5 und/oder
Abs. 6 geleistet wurde.
Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Forderung gegenüber einer Forderung des Vermieters aufrechnen.
IV. Rücktritt des Gastes, Stornierung
Der Vermieter räumt dem Gast ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Dabei gelten
folgende Bestimmungen:
Im Falle des Rücktritts des Gastes von der Buchung hat der Vermieter Anspruch
auf angemessene Entschädigung.
Der Vermieter hat die Wahl, gegenüber dem Gast statt einer konkret berechneten
Entschädigung Schadenersatz in Form einer Entschädigungspauschale geltend zu
machen. Die Entschädigungspauschale beträgt 90 % des vertraglich vereinbarten
Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück. Dem Gast steht der Nachweis
frei, dass der Vermieter kein Schaden oder der dem Hotel entstandene Schaden
niedriger als die geforderte Entschädigungspauschale ist.
Sofern der Vermieter die Entschädigung konkret berechnet, beträgt die Höhe der
Entschädigung max. die Höhe des vertraglich vereinbarten Preises für die von dem
Vermieter zu erbringende Leistung unter Abzug des Wertes der von dem Vermieter
ersparten Aufwendungen sowie dessen, was der Vermieter durch anderweitige
Verwendungen der „Hotel“-Leistungen erwirbt.
Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn
der Gast das gebuchte Zimmer oder die gebuchten Leistungen ohne dies dem
Vermieter rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt.
Hat der Vermieter dem Gast im Vertrag eine Option eingeräumt, innerhalb einer
bestimmten Frist ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurückzutreten, hat der
Vermieter keinen Anspruch auf Entschädigung. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit
der Rücktrittserklärung ist deren Zugang beim Vermieter. Der Gast muss den
Rücktritt schriftlich erklären.
V. Rücktritt des Vermieters
Sofern dem Gast ein kostenfreies Rücktrittsrecht nach Ziffer IV Abs. 3 eingeräumt
wurde, ist der Vermieter ebenfalls berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom
Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den gebuchten Zimmern
vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Vermieters auf sein kostenfreies
Rücktrittsrecht gemäß Ziffer IV Abs.3 nicht verzichtet.
Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer III Abs. 5 und/oder 6 verlangte
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Vermieter
gesetzten Nachfrist nicht geleistet, so ist der Vermieter ebenfalls zum Rücktritt vom
Vertrag berechtigt.
Ferner ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere falls
höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die
Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B.
bezüglich der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden;
der Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme
der Beherberungsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das
Ansehen des Vermieters in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem
Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Vermieters zuzurechnen ist;
eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung gemäß Ziffer II Abs. 3 vorliegt;
ein Fall der Ziffer VI Abs. 3 vorliegt;
der Vermieter von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die
Vermögensverhältnisse des Gastes nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert
haben, insbesondere wenn der Gast fällige Forderungen des Hotels nicht ausgleicht
oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche
des Vermieters gefährdet erscheinen;
der Gast über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens
gestellt, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 Zivilprozessordnung
abgegeben, ein außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren
eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat;
ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gastes eröffnet oder die Eröffnung
desselben mangels Masse abgelehnt wird.
Der Vermieter hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich
schriftlich in Kenntnis zu setzen.
In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf
Schadensersatz.
VI. An- und Abreise
Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es
sei denn, der Vermieter hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich
bestätigt.
Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 16.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur
Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
Gebuchte Zimmer sind vom Gast bis spätestens 21.00 Uhr des vereinbarten
Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere
Ankunftszeit vereinbart wurde, hat der Vermieter das Recht, gebuchte Zimmer nach
21.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprüche
herleiten kann. Dem Vermieter steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.
Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Vermieter spätestens um 12.00
Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.
VII. Haftung des Hotels, Verjährung
Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Vermieters auftreten, wird
sich der Vermieter auf unverzügliche Rüge des Gastes bemühen, für Abhilfe zu
sorgen. Unterlässt der Gast schuldhaft, einen Mangel dem Hotel anzuzeigen, so tritt
ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts nicht ein.
Der Vermieter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden aus der
Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie im Falle der Übernahme einer
Garantie seitens des Vermieters und bei arglistig verschwiegenen Mängeln.
Für alle sonstigen Schäden, die nicht von der Ziffer VII Abs. 2 umfasst und die
durch leicht fahrlässiges Verhalten des Vermieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder
seiner Erfüllungsgehilfen verursacht sind, haftet der Vermieter nur dann, wenn diese
Schäden auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer
Kardinalpflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise zurückzuführen sind.
In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden
begrenzt.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten für alle
Schadensersatzansprüche unabhängig von deren Rechtsgrund einschließlich von
Ansprüchen aus unerlaubter Handlung. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen
und -ausschlüsse gelten auch in Fällen etwaiger Schadensersatzansprüche eines
Gastes gegen Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters. Sie gelten nicht in
den Fällen einer Haftung für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die
Beschaffenheit einer Sache oder eines Werkes, bei arglistig verschwiegenen Fehlern
oder bei Personenschäden.
Für eingebrachte Sachen haftet der Vermieter dem Gast nach den gesetzlichen
Bestimmungen, d. h. bis zum Hundertfachen des Beherbergungspreises, höchstens
jedoch bis zu EUR 3.500,00. Für Wertgegenstände (Bargeld, Schmuck, usw.) ist diese
Haftung begrenzt auf EUR 800,00. Das Hotel empfiehlt, von der Möglichkeit der
Aufbewahrung Zentralsafe Gebrauch zu machen.
6. Soweit dem Gast ein Stellplatz in der Hauseinfahrt zur Verfügung gestellt wird,
kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine
Überwachungspflicht des Vermieters. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf
dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte, haftet
der Vermieter nicht, soweit der Vermieter, seine gesetzlichen Vertreter oder seine
Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben. In
diesem Falle muss der Schaden spätestens beim Verlassen des Grundstücks
gegenüber dem Vermieter geltend gemacht werden.
Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt
behandelt. Der Vermieter übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf
Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben sowie auf Anfrage auch für
Fundsachen. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder
Vorsatz, sind ausgeschlossen. Der Vermieter ist berechtigt, nach spätestens
einmonatiger Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Gebühr die
vorbezeichneten Sachen dem lokalen Fundbüro zu übergeben.
Schadensersatzansprüche des Gastes verjähren spätestens nach zwei Jahren von
dem Zeitpunkt, in welchem der Gast Kenntnis von dem Schaden erlangt, bzw. ohne
Rücksicht auf diese Kenntnis spätestens nach drei Jahren vom Zeitpunkt des
schädigenden Ereignisses an. Dies gilt nicht für die Haftung von Schäden aus der
Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die
auf einer vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters, eines
gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters beruhen.
VIII. Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Vermietung sollen schriftlich erfolgen.
Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam. Zur
Wahrung der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmten
Schriftformerfordernisse genügt auch die Abgabe der entsprechenden Erklärung per
Telefax oder E-Mail.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Vermieters.
Gerichtsstand ist – wenn der Vertragspartner des Vermieters Kaufmann oder
juristische Person des öffentlichen Rechts ist – der Sitz des Vermieters. Sofern der
Vertragspartner des Vermieters keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt
als Gerichtsstand der Sitz des Vermieters. Der Vermieter ist jedoch berechtigt, Klagen
und sonstige gerichtliche Verfahren auch am allgemeinen Gerichtsstand des Gastes
anhängig zu machen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UNKaufrechts.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen für die Vermietung unwirksam oder nichtig sein oder werden,
so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im
Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
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